Swiss Mont Wealth ist eine Marke, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML & CTF“) arbeitet:
- der MONEYVAL – Expertenausschuss zur Bewertung von AML- und CTF-Maßnahmen – und
- Financial Action Task Force („FATF“) – sie ist die globale Aufsichtsbehörde für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und legt die internationalen Standards fest, die diese illegalen Aktivitäten und den Schaden, den sie der Gesellschaft zufügen, verhindern sollen.
Swiss Mont Wealth konzentriert sich darauf, seine Kunden vor ML- und TF-Aktivitäten zu schützen und stellt sicher, dass solche illegalen Aktivitäten in keiner Weise von potenziellen Kunden durchgeführt werden können.
MONEYVAL ist ein europaweites Überwachungsgremium, das die Einhaltung der wichtigsten internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus bewertet. Mit 47 Mitgliedsstaaten berichtet es direkt an sein Hauptorgan – das Ministerkomitee des Europarates. MONEYVAL beurteilt auch die Wirksamkeit der Umsetzung der Vorschriften und gibt den nationalen Behörden Empfehlungen für notwendige Verbesserungen ihrer Systeme.
Darüber hinaus führt MONEYVAL typologische Untersuchungen über Methoden, Trends und Techniken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch. Ursprünglich war die Organisation nur Beobachter bei der FATF. Später wurde sie im Juni 2006 assoziiertes Mitglied.
Aus diesem Grund hat Swiss Mont Wealth die Verfahren und Empfehlungen von MONEYVAL und der FATF umgesetzt, um die Geldwäsche zu verhindern. Einige der Verfahren, die wir anwenden, sind:
- Know Your Customer („KYC“) durch Erfassung und Überprüfung der Kundenidentifikation und Aufrechterhaltung solcher Aufzeichnungen von Identifikationsinformationen. (Die Kunden werden über die Informationen informiert, die sie zur Verfügung stellen müssen und die für KYC verwendet werden).
- Identifizierung, Überwachung und Meldung jeder Art von verdächtigen Transaktionen;
- Überprüfung, dass es sich bei den Kunden weder um Terroristen handelt noch dass sie als an solchen illegalen Aktivitäten beteiligt identifiziert/gemeldet wurden.
- Überwachung der Geldtransaktionen der Kunden durch Überwachung und Aufzeichnung der Transaktionen, um die Richtigkeit der von den Kunden bereitgestellten Finanzinformationen zu gewährleisten.
- Schulung unserer Mitarbeiter zur Erkennung verdächtiger Transaktionen und zur Erfüllung aller Meldepflichten
- Ablehnung von Bargeld, Zahlungsanweisungen, Transaktionen Dritter, Überweisungen von Wechselstuben oder Western Union. Geldwäsche liegt vor, wenn Gelder aus illegalen/kriminellen Aktivitäten so verändert werden, dass der Anschein erweckt wird, diese Gelder stammten aus legitimen Quellen.
Wir behalten uns das Recht vor, vor der Kontoeröffnung und vor der Auszahlung von Erträgen einen Identifikationsnachweis vom Kunden zu verlangen und zu überprüfen. Um unsere Identifikationsanforderungen zu überprüfen, müssen die Kunden sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen während des Kontoeröffnungsverfahrens vorgelegt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, die Bearbeitung eines Geldtransfers zu jedem Zeitpunkt zu verweigern, wenn wir glauben, dass ein solcher Transfer in irgendeiner Weise mit kriminellen Aktivitäten (d.h. ML oder TF) verbunden ist oder sein könnte.
Es ist unsere Pflicht, alle verdächtigen Transaktionen zu melden. Sollte ein solcher Fall eintreten, ist es uns untersagt, Kunden zu informieren, wenn sie wegen verdächtiger Kontobewegungen gemeldet worden sind. Kontomissbrauch kann zu strafrechtlicher Verfolgung und Anzeige bei den Behörden führen.
Finanzierungen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen, insbesondere solchen, die mit ML & TF verbunden sind, werden nicht akzeptiert und den Behörden gemeldet.
Zahlungen von Dritten werden unter keinen Umständen akzeptiert, da wir uns zur Einhaltung der AML- und CTF-Vorschriften verpflichtet haben. Nur Kontoinhaber können Einzahlungen auf vollständig konforme Kundenkonten vornehmen, und es ist Dritten unter keinen Umständen gestattet, Einzahlungen im Namen der Kontoinhaber vorzunehmen.
Dieses AML- & CTF-Protokoll dient lediglich als Richtlinie und ist nicht Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist nicht dazu gedacht, vertraglich bindend zu sein oder uns irgendwelche Verpflichtungen aufzuerlegen, die wir sonst nicht in Übereinstimmung mit den Richtlinien von MONEYVAL und FATF hätten.
Dieses AML- und CTF-Protokoll kann von Zeit zu Zeit nach unserem alleinigen Ermessen und ohne vorherige Ankündigung an den Kunden überprüft und/oder geändert werden, wann immer wir dies gemäß den neuesten Richtlinien von MONEYVAL und FATF für angebracht halten.
Stadien der Geldwäsche
1. Platzierungsphase:
In erster Linie, wenn Bargeld oder dessen Äquivalente über Finanzinstitute durch eine Reihe von Finanztransaktionen auf Konten (z. B. Terminkonten) verschoben werden. Das Ziel dieser Transaktionen besteht darin, die Herkunft des Geldes zu verschleiern (z. B. durch die Durchführung von Geschäften mit geringem oder gar keinem finanziellen Risiko oder durch die Übertragung von Kontoguthaben auf andere Konten).
2. Schichtungsphase:
Die zweite Stufe ist das „Layering“, auch „Strukturierungsstufe“ genannt. Die Gelder werden in kleine Transaktionen aufgeteilt, so dass es schwierig ist, die Geldwäscheaktivitäten aufzudecken. Heutzutage werden diese Gelder für den Handel mit verschiedenen Aktien auf verschiedenen Märkten verwendet, um die Spuren zu verwischen. Der Kauf von Vermögenswerten und deren anschließender Verkauf gilt als weitere wirksame und gängige Methode, mit der Kriminelle ihre Spuren verwischen. Die Vermögenswerte können im In- oder Ausland weiterverkauft werden, was die Rückverfolgung und somit die Beschlagnahme erschwert.
3. Integrationsphase:
Die Integrationsphase ist die letzte Phase der Geldwäsche, in der das Geld nun rechtmäßig an die Kriminellen zurückgegeben wird (z. B. Schließung eines Terminkontos und Überweisung der Mittel auf ein Bankkonto).
Da Handelskonten eines der Vehikel sind, die dazu verwendet werden können, illegale Gelder zu schleusen oder den wahren Eigentümer zu verschleiern (indem Finanztransaktionen durchgeführt werden, die die Herkunft der Gelder verschleiern), leitet Swiss Mont Wealth die Abhebungen von Geldern zurück an ihre ursprüngliche Quelle. Diese Richtlinien wurden eingeführt, um Swiss Mont Wealth und seine Kunden zu schützen, da die internationale Geldwäschebekämpfung von Finanzdienstleistern verlangt, dass sie sich potenzieller Geldwäschemissbräuche bewusst sind, die auf einem Kundenkonto auftreten könnten, und ein Compliance-Programm einführen, um potenzielle verdächtige Aktivitäten zu verhindern, aufzudecken und zu melden. Wenn Sie Fragen/Kommentare zu diesen Anweisungen haben, wenden Sie sich bitte an uns unter [email protected].
Know Your Customer („KYC“) Verfahren
Das KYC-Verfahren ist bei Swiss Mont Wealth als Teil des AML- und CTF-Protokolls obligatorisch. Alle Kunden, die ein Konto eröffnen möchten, müssen dieses Verfahren einhalten.
Das KYC-Verfahren von Swiss Mont Wealth umfasst die Erfassung und Überprüfung der Identität des potenziellen Kunden. Dieses Verfahren ist ein obligatorischer Bestandteil, um die vollständige Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten, die unsere Tätigkeit bestimmen. Dadurch werden unsere Plattform und unsere Dienstleistungen sicher gehalten und ungewollte Aktivitäten verhindert.
Um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig in der Lage zu sein, das Kundenkonto zu verifizieren, haben wir die folgenden Verfahren eingeführt:
- Alle Kunden müssen gültige Ausweisdokumente vorlegen (d. h. alle Angaben müssen sichtbar, gültig und nicht abgelaufen, deutlich und ohne Ausschnitte sein)
- Alle Kunden müssen einen gültigen Wohnsitznachweis vorlegen (das Dokument darf nicht älter als drei (3) Monate sein)
- Die Aufzeichnungen über die Ausweisdokumente der Kunden werden ordnungsgemäß für Meldezwecke an Behörden und Banken aufbewahrt (falls zutreffend).
Art der im Rahmen des KYC-Verfahrens erforderlichen Dokumente:
EINZELNE KONTEN | CORPORATE ACCOUNTS |
(A) EINZELNE KONTEN Ein POI-Dokument sollte die folgenden Informationen enthalten:
Bei Swiss Mont Wealth fragen wir normalerweise nach:
Wenn das Dokument doppelseitig ist und sich auf der Rückseite relevante Informationen befinden, müssen Sie sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des zu übermittelnden POI hochladen. (B) NACHWEIS DES WOHNSITZES (POR): Ein BAB sollte die folgenden Informationen enthalten:
Auch die vollständigen Angaben zum Aussteller der BSB sollten deutlich sichtbar sein. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihr Dokument so einscannen, dass alle vier Ecken sichtbar und nicht abgeschnitten sind. Bei Swiss Mont Wealth verlangen wir in der Regel die folgenden Angaben als akzeptable Eigenmittel:
Vergewissern Sie sich, dass nur die oben genannten Unterlagen vorgelegt werden, um eine effiziente Kontoeröffnung und -prüfung zu gewährleisten. |
! Wichtig! Die Unterlagen des Unternehmens müssen aktuell und im Original oder als beglaubigte Kopie des Originals vorliegen. |
Genehmigungsverfahren
Damit Swiss Mont Wealth die Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mindern kann, wird nach Abschluss des KYC-Verfahrens eine gründliche Überprüfung der eingereichten Unterlagen durchgeführt. Unter der Voraussetzung, dass alle vom Kunden eingereichten Dokumente und Informationen vorliegen, wird die Kontoregistrierung genehmigt und ein Handelskonto für den Kunden eingerichtet.
Ein Handelskonto wird erst dann aktiviert, wenn das KYC-Verfahren abgeschlossen ist und die Angaben des Kunden überprüft wurden.
Wie Sie Ihr Konto aufladen
In Swiss Mont Wealth bieten wir die folgenden Methoden an, um Ihre Einzahlungen auf die sicherste und effizienteste Art und Weise durchzuführen:
(a) Kredit-/Debitkarte:
Verwenden Sie für Ihre Einzahlungen die von Ihnen gewünschte Kredit- oder Debitkarte. Kunden sollten eine Kopie beider Seiten ihrer Kredit- oder Debitkarte schicken, um sicherzugehen, dass alle Überweisungen nur auf und von Ihrer Karte getätigt werden.
Die Kopie muss die folgenden Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen,
- Datum des Ablaufs der Gültigkeit,
- die letzten vier Ziffern auf der Vorder- und Rückseite der Karte,
- Unterschrift auf der Rückseite deutlich sichtbar.
- Achten Sie darauf, dass zu Ihrer Sicherheit die Kartennummer bis auf die letzten vier (4) Ziffern und den CVV-Code auf der Rückseite abgedeckt ist.
(b) Banküberweisung:
Eine Banküberweisung ist der gängigste und sicherste Weg. Wenn ein Kunde per Banküberweisung einzahlt, muss er eine Kopie der Transaktionsbestätigung vorlegen.
Unterstützung
In Swiss Mont Wealth sind wir immer gerne bereit, unseren Kunden zu helfen und zu erklären, was sie brauchen. Als solche können Sie uns per E-Mail über die angegebene E-Mail-Adresse kontaktieren: [email protected].